Verstand vs. Gefühl? Von wegen!

clickme
Clickme

Veröffentlicht: 30.11.2018

Empfohlene Artikel

Emotionen kommen uns manchmal vor wie Magie – welchen Sinn sonst hätten die Schmetterlinge im Bauch? Der Verstand dagegen ist kühl und rational und ihm allein sei zu folgen, wussten schon die alten Griechen. Doch schlagen wirklich zwei Seelen (ach) in unserer Brust? Spielen sich Verstand und Gefühle also gegenseitig aus? Sicher nicht.

Evolutionär gesehen ergibt es Sinn, dass das Gehirn ein Bewertungssystem für sein Erleben entwickelt hat. Wut, Angst, Neugier, Freude – diese Emotionen dienen dem Menschen dazu, sich in der Welt zurechtzufinden und manchmal – vor 10.000 Jahren mehr als heute – sogar das eigene Überleben zu sichern. Daher treibt uns unser Motivationssystem zum Baum mit den Äpfeln (damals) und dem heißen Date am Abend (heute).

Gefühle zu unterdrücken ist keineswegs gesund, sondern kann sogar zu Bluthochdruck und Depressionen führen. Der Verstand braucht also das aktive Ausleben von Emotionen, wenn er ordentlich funktionieren soll. Denn Emotionen sind gute Berater. Meistens.

Emotionen

Emotionen/-/emotions

Unter „Emotionen“ verstehen Neurowissenschaftler komplexe Reaktionsmuster, die erfahrungsbezogene, physiologische und verhaltensbezogene Komponenten umfassen. Sie entstehen als Reaktion auf personenrelevante oder bedeutsame Ereignisse und erzeugen eine Handlungsbereitschaft, durch die das Individuum versucht, mit der Situation umzugehen. Emotionen treten typischerweise mit subjektivem Erleben (Gefühl) auf, unterscheiden sich aber von reinem Gefühl durch ein bewusstes oder implizites Engagement mit der Umwelt. Emotionen entstehen u.a. im limbischen System, einem stammesgeschichtlich alten Teil des Gehirns. Der Psychologe Paul Ekman hat sechs kulturübergreifende Basisemotionen definiert, die sich in charakteristischen Gesichtsausdrücken widerspiegeln: Freude, Ärger, Angst, Überraschung, Trauer und Ekel.

Zum Weiterlesen:

No votes have been submitted yet.

Themen

Lizenzbestimmungen

Keine Nutzungslizenz vergeben:
Nur anschauen erlaubt.