Das Gehirn vor Gericht
Die Hirnforschung hält Einzug in die Gerichtssäle. Spuren des Bösen finden sich viele im Denkorgan. Noch allerdings haben Hirnscans wenig Aussagekraft, wenn es um das Überführen eines Täters oder den Beweis seiner Schuldfähigkeit geht.
Wissenschaftliche Betreuung: Prof. Dr. Jürgen Leo Müller
Veröffentlicht: 21.05.2012
Niveau: mittel
- Neurowissenschaftler kennen eine Reihe von Gehirnregionen, die bei antisozialem oder gewaltbereitem Verhalten eine Rolle spielen. Dazu zählen etwa Frontalhirn, Amygdala, Inselcortex und Cingulum.
- Vor Gericht sagen die Veränderungen im Denkorgan jedoch wenig aus: Es gibt bislang keine einheitlichen Muster, um “Tätergehirne” zu beurteilen. Gehirne sind individuell verschieden und lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.
- Von Nutzen könnte die Neurologie für die Rechtsprechung dennoch sein. So könnten Hirnscans helfen, die richtige Behandlungsstrategie zu wählen und Therapieerfolge zu dokumentieren.
Zwei Menschen standen 2009 und 2011 wegen Mordes vor einem italienischen Gericht und bekamen aufgrund eines neurologischen Gutachtens strafmildernde Umstände zugebilligt. Bei beiden spielte ein Defekt im MAO-A-Gen eine Rolle. Es verschlüsselt die so genannte Monoaminooxidase A, ein Enzym, das am Abbau von Serotonin und anderen Neurotransmittern beteiligt ist. Wird Serotonin nicht abgebaut und verbleibt zu lange im synaptischen Spalt, kann dies einen Rückgang der zugehörigen Rezeptoren zur Folge haben. Das Signal läuft ins Leere.
Der Niederländische Genetiker Han Brunner von der Universität Nijmegen entdeckte die Mutation 1993 bei einer Familie, deren männliche Mitglieder durch ihr aggressives Verhalten und ihren Hang zur Kriminalität auffielen. Die Erbkrankheit heißt heute Brunner-Syndrom. Interessanterweise kommt die Mutation nur bei Personen zum Tragen, die in ihrer Kindheit traumatisiert wurden, etwa durch Misshandlung oder Vernachlässigung. Andere Genträger sind in ihrem Verhalten unauffällig.
Phineas Gage, einst Vorarbeiter einer amerikanischen Eisenbahngesellschaft, gelangte zu unfreiwilliger Berühmtheit: Bei einem Sprengunfall am 13. September 1848 jagte ihm eine Eisenstange durch den Kopf. Sie zerstörte sein linkes Auge und durchbohrte den Frontallappen des Mannes. Gage überlebte und war – bis auf den Verlust seines linken Auges – nach wenigen Wochen körperlich wiederhergestellt. Auch seine Motorik sowie seine intellektuellen Fähigkeiten, einschließlich Wahrnehmung, Gedächtnis, Intelligenz und Sprachfähigkeit, hatten keinen Schaden genommen. Allerdings veränderte sich seine Persönlichkeit: Der freundliche, besonnene und ausgeglichene Mann wurde später als kindisch, impulsiv und unzuverlässig beschrieben. Heute sprechen Mediziner von Frontalhirnsyndrom.
Auge
Augapfel/Bulbus oculi/eye bulb
Das Auge ist das Sinnesorgan zur Wahrnehmung von Lichtreizen – von elektromagnetischer Strahlung eines bestimmten Frequenzbereiches. Das für den Menschen sichtbare Licht liegt im Bereich zwischen 380 und 780 Nanometer.
Aus dem deutschen Strafgesetzbuch:
§ 20: Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 21: Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
§ 63: Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
(Auszüge aus dem Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert wurde.)
Italien 2011: Eine geständige Mörderin wird zu 20 Jahren Haft verurteilt – anstelle von lebenslänglich. Die Frau hatte ihre Schwester getötet und die Leiche verbrannt. Ein Mordversuch an ihren Eltern scheiterte. Das vergleichsweise milde Urteil verdankt sie Bildern von ihrem Gehirn. Es hat im Vergleich zu Kontrollpersonen ein geringeres Volumen – insbesondere im Bereich des cingulären Cortex und in der Inselrinde. Außerdem besitzt die Frau ein Risiko-Gen, das mit einem Hang zu aggressivem Verhalten einhergeht.
Diese genetische Auffälligkeit – eine Mutation im MAO-A-Gen (siehe Info-Kasten) – zeigte auch ein Mörder, dem zwei Jahre zuvor ein italienisches Gericht strafmildernde Umstände zugestanden hatte. Und eine posthum entdeckte Veränderung im Gehirn von Ulrike Meinhof soll auch die Schuldfähigkeit der RAF-Terroristin in Zweifel ziehen.
Die Hirnforschung hält allmählich Einzug in die Gerichtssäle. Doch können Hirnscans tatsächlich dazu beitragen, einen juristischen Sachverhalt zu klären, einen Straftäter zu überführen oder seine Schuldfähigkeit zu klären? Oder besteht vielmehr die Gefahr, dass Richter sich vom trügerischen Charme bunter Bilder verführen lassen?
Cortex
Großhirnrinde/Cortex cerebri/cerebral cortex
Cortex bezeichnet eine Ansammlung von Neuronen, typischerweise in Form einer dünnen Oberfläche. Meist ist allerdings der Cortex cerebri gemeint, die äußerste Schicht des Großhirns. Sie ist 2,5 mm bis 5 mm dick und reich an Nervenzellen. Die Großhirnrinde ist stark gefaltet, vergleichbar einem Taschentuch in einem Becher. So entstehen zahlreiche Windungen (Gyri), Spalten (Fissurae) und Furchen (Sulci). Ausgefaltet beträgt die Oberfläche des Cortex ca 1.800 cm2.
Veränderte Gehirne – verändertes Verhalten
Schon seit geraumer Zeit machen sich Wissenschaftler im Gehirn auf die Suche nach den Spuren des Bösen. So etwa bei Psychopathen, gelten sie doch als Prototyp des kaltblütigen Killers: Sie sind berechnend, manipulieren geschickt und kennen weder Furcht noch Mitleid. Und das wollen Forscher auch im Oberstübchen erkennen. Kent Kiehl etwa, von der University of Mexico, untersucht seit Jahren Psychopathengehirne. Er hat festgestellt: Ihr paralimbisches System ist defekt. Das hufeisenförmige Gebilde tief im Gehirn, das neben der Amygdala auch die Insula, den cingulären und den orbitofrontalen Cortex umfasst, ist bei Psychopathen auffallend inaktiv. Mitgefühl und Angst sucht man daher vergebens. Psychopathen: Eine Welt ohne Empathie
Verdachtsmoment Nummer zwei: Ein anderes Störungsbild, ein anderer Defekt. Das Urbach-Wiethe-Syndrom, eine seltene Erbkrankheit, geht unter anderem mit einer Verkalkung der Amygdala einher. Die Betroffenen gelten als „gefühlskalt“, sie können Emotionen nur schwer erkennen und verarbeiten. So kennt beispielsweise eine amerikanische Betroffene mit den Initialen SM keine Furcht und vermag diese auch bei ihrem Gegenüber nicht zu identifizieren. Andere Fallberichte erwähnen Persönlichkeitsveränderungen und beschreiben Betroffene als impulsiv und enthemmt und mit eingeschränktem Urteilsvermögen.
Der Psychologe Hans Markowitsch von der Universität Bielefeld untersuchte im Jahr 2003 zehn Probanden mit dieser Störung und stellte fest: Sie waren nicht in der Lage, Emotionen aus Gesichtern zu lesen. Konfrontierte man sie beispielsweise mit einer weinenden Frau im gelb-schwarz geringelten Kleid, so vermochten sie sich später zwar an das auffällige Muster der Bekleidung erinnern, nicht aber daran, ob die Frau fröhlich oder traurig war.
Verdachtsmoment Nummer drei: Schäden im Frontalhirn, insbesondere im präfrontalen Cortex, gehen mit Persönlichkeitsveränderungen einher, wie emotionaler Verflachung, Triebenthemmung oder Pseudopsychopathie, der Missachtung sozialer Normen. Das zeigt etwa der berühmte historische Fall von Phineas Gage (siehe Info-Kasten). Oder der Fall eines vierzigjährigen Familienvaters, den die US-Neurologen Jeffrey Burns und Russel Swedlow, heute beide an der University of Kansas, im Jahr 2003 beschrieben. Der Mann wurde verurteilt, weil er sich plötzlich seinen eigenen Kindern gegenüber pädophil verhielt. Später entdeckten Ärzte einen großen Tumor in seinem rechten Stirnhirn. Nach der OP verschwand seine pädophile Neigung.
Und die frontotemporale Demenz, bei der Stirnhirn und Schläfenlappen degenerieren, wandelt normale Bürger zu antisozialen Störenfrieden. Die Betroffenen neigen urplötzlich zu Exhibitionismus, beginnen zu klauen oder werden gewalttätig.
Amygdala
Amygdala/Corpus amygdaloideum/amygdala
Ein wichtiges Kerngebiet im Temporallappen, welches mit Emotionen in Verbindung gebracht wird: es bewertet den emotionalen Gehalt einer Situation und reagiert besonders auf Bedrohung. In diesem Zusammenhang wird sie auch durch Schmerzreize aktiviert und spielt eine wichtige Rolle in der emotionalen Bewertung sensorischer Reize. Darüber hinaus ist sie an der Verknüpfung von Emotionen mit Erinnerungen, der emotionalen Lernfähigkeit sowie an sozialem Verhalten beteiligt. Die Amygdala – zu Deutsch Mandelkern – wird zum limbischen System gezählt.
Cortex
Großhirnrinde/Cortex cerebri/cerebral cortex
Cortex bezeichnet eine Ansammlung von Neuronen, typischerweise in Form einer dünnen Oberfläche. Meist ist allerdings der Cortex cerebri gemeint, die äußerste Schicht des Großhirns. Sie ist 2,5 mm bis 5 mm dick und reich an Nervenzellen. Die Großhirnrinde ist stark gefaltet, vergleichbar einem Taschentuch in einem Becher. So entstehen zahlreiche Windungen (Gyri), Spalten (Fissurae) und Furchen (Sulci). Ausgefaltet beträgt die Oberfläche des Cortex ca 1.800 cm2.
Viele Spuren – wenig Aussagekraft
„Wir kennen eine ganze Reihe von Gehirnregionen, die bei auffällig antisozialem oder gewaltbereitem Verhalten eine Rolle spielen“, sagt Markowitsch. Allerdings: Bis auf einige Sonderfälle, wie etwa dem pädophilen Familienvater, dem ein Tumor aufs Stirnhirn drückte, sagt ein Bild des Täterhirns für die Rechtslage erstmal gar nichts. „Man kennt bislang keine Muster, nach denen man Gehirne in Sachen Schuldfähigkeit beurteilen könnte“, sagt Grischa Merkel, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Greifswald. „Zudem ist jedes Gehirn einzigartig – man kann es nur bedingt mit anderen vergleichen.“
Skepsis ist auch in Sachen Lügendetektion per fMRT geboten. Zwar zeigt mittlerweile eine ganze Reihe von Studien, dass beim Lügen das anteriore Cingulum sowie Regionen des Frontalhirns auffallend aktiv sind. Es koste das Gehirn zusätzliche Energie und das mache sich im fMRT bemerkbar, folgert etwa der US-Forscher Daniel Langleben von der University of Pennsylvania. Doch handelt es sich bei den bunten Hirnbildern um Tendenzen, ermittelt auf der Basis von Probandengruppen – verlässliche Rückschlüsse auf den Einzelnen lassen sie nicht zu.
Zudem weisen die Studien methodische Fehler auf: „Langleben und Kollegen gehen davon aus, dass die ehrliche Antwort dem Grundzustand des Gehirns entspricht“, kritisiert Stephan Schleim, Kognitionswissenschaftler an der Universität Groningen. „Lüge würde demnach vor allem in der Unterdrückung der Wahrheit und verstärkter Kontrolle der Antwort bestehen.“ Außerdem bezweifelt er, ob die Studienergebnisse der Realität wirklich standhalten können: Schließlich wurden die Probanden zum Lügen aufgefordert.
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Schuldig aber krank
Hinweise auf Lügen, Verbrechen und Gewalt gibt es im Gehirn demnach viele. Einen echten Nutzen vor Gericht haben sie eher nicht. Diese Einschätzung teilt auch US-Hirnforscher Michael Gazzaniga von der University of California in Santa Barbara. Befragt, was Psychiater im Gehirn eines Verbrechers sehen könnten, sagte er gegenüber dem Spiegel: „Mag sein, dass sie irgendetwas finden: Die Frage ist nur: Was sagt uns das?“ So zeigten Versuche zwar, dass Menschen mit schweren Schäden im präfrontalen Cortex eine etwa dreifach erhöhte Wahrscheinlichkeit haben, gewalttätig zu werden. Aber davon gäbe es viele. „Wollen wir denen allen eine eingebaute Entschuldigung zugestehen?“
Ganz so einfach macht es sich die Rechtsprechung freilich nicht: „Ein Hirnscan oder ein anderer neurologischer Befund alleine reicht vor Gericht nicht aus, um die Schuldfähigkeit zu klären“, betont Rechtswissenschaftlerin Merkel (siehe Info-Kasten). Der Richter mache sich ein umfassendes Bild unter Berücksichtigung aller Fakten. „Aber natürlich kann etwa ein Verteidiger solche Aufnahmen hinzuziehen, wenn er auf Schuldunfähigkeit plädiert.“ So wie bei den erwähnten italienischen Mördern.
Oder wie im Fall des Norwegers Andreas Behring Breivik. Der Mann, der im Sommer 2011 bei zwei Attentaten insgesamt 77 Menschen tötete, wurde für unzurechnungsfähig erklärt – ganz ohne Hirnscan übrigens. Aber ist er deswegen unschuldig? Gazzaniga verneint: „Ich würde es umdrehen: Schuldig aber krank.“
Wie aber soll die Gesellschaft mit derart kranken Straftätern umgehen? Hierzulande lautet die Antwort meist forensische Psychiatrie, auch Maßregelvollzug genannt. „Dieses Urteil fürchten Täter in der Regel mehr als eine normale Haftstrafe“, sagt Markowitsch. „Forensik geht mit einer enormen Stigmatisierung einher, und die Verurteilten wissen nicht, wann und ob sie jemals wieder auf freien Fuß kommen.“ Das hängt nämlich nicht vom Strafmaß ab, sondern vom zuständigen Psychiater. Wer als unheilbar krank und dabei noch als gefährlich gilt, sitzt unter Umständen für immer. Auf den Maßregelvollzug kann bei vermindert Straffähigen die Sicherungsverwahrung folgen – ein Schicksal, das auch schuldfähigen Tätern blüht, die zwar nicht als krank, aber als besonders gefährlich gelten.
„Lange Zeit wurden diese Menschen einfach weggesperrt“, sagt Grischa Merkel. „Ein unhaltbarer Zustand, den das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr für verfassungswidrig erklärt hat.“ Jetzt muss der Gesetzgeber für ein umfassendes Therapieangebot sorgen. „Ein Straftäter kann sich nur ‘bessern’, wenn sich in seinem Leben etwas ändert“, erklärt Merkel. „Sitzt er seine Zeit nur ab, ist weder ihm noch der Gesellschaft geholfen.“
Cortex
Großhirnrinde/Cortex cerebri/cerebral cortex
Cortex bezeichnet eine Ansammlung von Neuronen, typischerweise in Form einer dünnen Oberfläche. Meist ist allerdings der Cortex cerebri gemeint, die äußerste Schicht des Großhirns. Sie ist 2,5 mm bis 5 mm dick und reich an Nervenzellen. Die Großhirnrinde ist stark gefaltet, vergleichbar einem Taschentuch in einem Becher. So entstehen zahlreiche Windungen (Gyri), Spalten (Fissurae) und Furchen (Sulci). Ausgefaltet beträgt die Oberfläche des Cortex ca 1.800 cm2.
Bildgebung für gezielte Therapie
Gerade hier könnten sich bildgebende Verfahren künftig als nützlich erweisen. Etwa um einen Therapiefortschritt zu dokumentieren oder um die richtige Behandlungsstrategie zu wählen. So folgert Jorge Ponseti, Psychologe und Psychotherapeut an der Universität Kiel, Anfang 2012 aus einer fMRT-Studie, dass sich Pädophilie im Hirnscan an spezifischen Mustern erkennen lasse. Studien seiner Gruppe sowie eines Teams der Universität Essen zeigen: Das Belohnungssystem von Probanden wird immer dann aktiv, wenn sie Bilder sehen, die ihrer sexuellen Neigung entsprechen – egal, ob hetero, homo oder pädophil.
Jetzt ist es Forschern um Ponseti gelungen, anhand der Aktivierungsmuster im fMRT unter insgesamt 56 Probanden, pädophile Studienteilnehmer zu erkennen. Nur bei 3 der 24 Betroffenen irrten sie sich. Das könne künftig helfen, die richtige Behandlung zu wählen, glaubt der Forscher. Jemand, der sich in einer Art Ersatzhandlung an Kindern vergreift, braucht eine andere Therapie als Personen mit ausgeprägter pädophiler Neigung. Bei ihnen gilt es, die Selbstkontrolle zu stärken, damit sie ihrem Trieb nicht nachgeben.
Für Rechtswissenschaftlerin Merkel lauert hier aber auch Gefahr: „Wir dürfen nicht dazu übergehen, vermeintlich ‘gefährliche Gehirne‘ zu verurteilen und wegzusperren.“ Nur weil jemand eine pädophile Neigung habe, müsse er sich noch lange nicht an Kindern vergreifen. Ebenso wenig wie ein Psychopath zwangsläufig zum Killer wird.
Für den Bielefelder Psychologen Markowitsch steht dennoch fest, dass die Hirnforschung künftig in der Rechtsprechung ihren festen Platz einnehmen wird. „Vor hundert Jahren gab es noch keine psychologischen Gutachten, und so selbstverständlich wie sie heute sind, werden eines Tages neurologische Befunde sein.“ Aber er wünscht sich noch etwas anderes von den Erkenntnissen der Hirnforschung: Die Einsicht, wie wichtig Prävention ist. „Gewalt und traumatische Erfahrungen hinterlassen Spuren im Gehirn“, sagt Markowitsch. „Unsere Kinder davor zu schützen und sie zu gewaltfreiem Miteinander erziehen, vermeidet neurologische Schäden, die später vielleicht antisoziales oder aggressives Verhalten fördern.“
zum Weiterlesen:
- Müller, J. : Neurobiologie forensisch relevanter Störungen. Kohlhammer Verlag, 2010.
- Müller, J. L., et al (Hrsg.): Sicherungsverwahrung — wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung. Was folgt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011? MWV Verlag, 2012.
- Ponseti, J. et al.: Assessment of Pädophilia Using Hemodynamic Brain Response to Sexual Stimuli. In: Archives of General Psychiatry. 2012; 69 (2):187 – 194 (zum Abstract).
- Schleim, S.: Die Neurogesellschaft: Wie die Hirnforschung Recht und Moral herausfordert. Heise Medien, 2010.
- Siebert, M. et al.: Amygdala, affect and cognition: evidence from 10 Patients with Urbach-Wiethe disease. Brain. 2003; 126 (12):2627 – 2627 (zum Text).
